
CarLite
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich, Kontaktaufnahme, Definitionen
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen CarLite EPU, Inhaber: David Schipilov, Grinzinger Allee 6/15, 1190 Wien (nachfolgend „CarLite“), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der CarLite stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
- Die gegenständlichen AGB werden gemäß § 11 ECG dem Kunden als PDF-file zum Download auf www.carlite.at zur Verfügung gestellt, sodass der Kunde sie jederzeit speichern und wiedergeben kann.
- Der Kundendienst von CarLite steht für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 664 1996199 sowie per E-Mail unter service@carlite.at zur Verfügung.
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehört.
Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Die Darstellung der Produkte im Online-Shop auf www.carlite.at oder auf anderen Plattformen, in Prospekten oder auf sonstige Weise stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Ein Vertrag zwischen CarLite und dem Kunden kommt erst nach Abgabe eines Angebots des Kunden über www.carlite.at unter Zugrundelegung dieser AGB und anschließender Annahme des Angebots durch CarLite in Form einer dem Kunden per E-Mail oder SMS übermittelten Angebotsannahme („Auftragsbestätigung“) zustande. Daran ändert auch die gesetzlich (§ 10 Abs 2 ECG) vorgesehene „Bestellbestätigung“ nichts, welche ausschließlich bestätigt, dass CarLite das verbindliche Angebot des Kunden, zu dessen Annahme CarLite aber nicht verpflichtet ist, erhalten hat.
- Der Inhalt des zwischen CarLite und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages wird in der dem Kunden übermittelten Angebotsannahme („Auftragsbestätigung“) aufgelistet. Alle Aufforderungen zur Abgabe einer Bestellung stehen unter dem Vorbehalt „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Sollte CarLite nach der Bestellung des Kunden nicht in der Lage sein, das Angebot des Kunden anzunehmen, kommt kein Vertrag zwischen CarLite und dem Kunden zustande. Der Kunde erwirbt in diesem Fall auch keine wie immer gearteten Ansprüche gegen CarLite. CarLite ist berechtigt dem Kunden mitzuteilen, dass sein Angebot nicht angenommen wird, aber nicht dazu verpflichtet.
- Bei der Gestaltung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Annahme des Angebots durch CarLite bleiben Irrtümer vorbehalten.
Bestellvorgang und Vertragsabschlus
- Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Dienstleistungen unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche „Bestellen“ in einem sogenannten digitalen Warenkorb sammeln. Im Warenkorb kann der Kunde auch allfällige Eingabefehler vor der Abgabe seiner Vertragserklärung erkennen und berichtigen (§ 10 Abs 1 ECG).
- Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Dienstleitungen ab. Vor Betätigen der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ kann der Kunde die Daten in der Ansicht Warenkorb jederzeit ändern und einsehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen.
- CarLite schickt dem Kunden nach Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ eine automatische Bestellbestätigung (§ 10 Abs 2 ECG) per E-Mail oder per SMS zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Der Kunde kann diese Bestellbestätigung über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern bestätigt nur, dass das Angebot des Kunden CarLite zugegangen ist.
- Ein gültiger Vertrag zwischen CarLite und dem Kunden kommt erst mit der Übermittlung einer Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. In der Zeit zwischen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch die Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung, längstens jedoch für einen Zeitraum von 72 Stunden, bleibt der Kunde an sein Angebot gebunden. CarLite wird innerhalb dieser Frist erklären, ob das Angebot des Kunden angenommen wird.
Rücktrittsrecht von CarLite
- Der Kunde stimmt zu, dass CarLite insbesondere in folgenden Fällen, ohne zum Ersatz von Schäden verpflichtet zu sein, vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht kann CarLite formlos im Rahmen der Abholung des KFZ, oder vor der Abholung des KFZ durch eine schriftliche Erklärung (E-Mail oder SMS reicht aus) ausüben:
- das vertragsgegenständliche KFZ ist nach Ansicht von CarLite zu stark beschädigt bzw. nicht geeignet, um die vereinbarte Dienstleistung vereinbarungsgemäß durchführen zu können;
- das vertragsgegenständliche KFZ erfüllt nach Ansicht von CarLite nicht jene Sicherheits- oder sonstigen Voraussetzungen, welche von einem für den Straßenverkehr zugelassenen KFZ üblicherweise erwartet werden können;
- nach Ansicht von CarLite bestehen Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei dem Kunden nicht um den Eigentümer des KFZ oder eine vom Eigentümer des KFZ bevollmächtigte oder verfügungsberechtigte Person handelt;
- nach Ansicht von CarLite bestehen sonst Anhaltspunkte dafür, dass das Fahrzeug in Zusammenhang mit einer strafrechtlich relevanten Handlung steht;
- nach Ansicht von CarLite wichtige Gründe vorliegen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistung und/oder Abwicklung und Durchführung des Vertrages nicht erwarten lassen.
- Allenfalls bereits geleistete Zahlungen wird CarLite dem Kunden im Falle des Rücktritts im Ausmaß von 100% abzüglich eines allenfalls bereits von CarLite getätigten Aufwands zurückerstatten.
- Aus systematischen Gründen wird zudem auf das Rücktrittsrecht in Punkt 6.2 verwiesen.
- Der Kunde stimmt zu, dass CarLite insbesondere in folgenden Fällen, ohne zum Ersatz von Schäden verpflichtet zu sein, vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht kann CarLite formlos im Rahmen der Abholung des KFZ, oder vor der Abholung des KFZ durch eine schriftliche Erklärung (E-Mail oder SMS reicht aus) ausüben:
Preise und Servicekosten
- Alle Preise und Servicekosten, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Allgemeines zur Dienstleistungserbringung, Leistungsbeschreibungen
- Sämtliche Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf der Website von CarLite haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Bei sämtlichen Verträgen, welche zwischen CarLite und dem Kunden abgeschlossen werden, handelt es sich um Dienstleistungsverträge. CarLite schuldet daher keinen Erfolg.
- Sollte die Erbringung der Dienstleistung durch Verschulden des Kunden oder aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen unterbleiben oder scheitern (etwa Nichterscheinen des Kunden), kann CarLite ohne Gewährung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist CarLite berechtigt, 50% des vereinbarten Entgelts vom Kunden zu verlangen.
- CarLite ist berechtigt zur Erbringung der Dienstleistung namens des Kunden einen Subunternehmer (KFZ-Werkstätte, Servicestation zur Autoreinigung, etc.) zu beauftragen. Wenn das Erbringen der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen nicht möglich ist, die der Subunternehmer zu vertreten hat (Lieferschwierigkeiten, etc.), kann CarLite vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten. In diesem Fall wird CarLite den Kunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Erbringung einer vergleichbaren Dienstleistung vorschlagen. Wenn keine vergleichbare Dienstleistung verfügbar ist oder der Kunde keine vergleichbare Dienstleistung wünscht, wird CarLite – sofern möglich – einen anderen Subunternehmer mit der Dienstleistung namens des Kunden beauftragen, oder vom Vertrag zurücktreten.
Abholung des KFZ
- Zeitraum: Die Abholung des KFZ beim Kunden erfolgt innerhalb des zwischen Kunden und CarLite vereinbarten Zeitraumes. CarLite wird sich bemühen, die vereinbarten Zeiträume einzuhalten. CarLite wird den Kunden von einer auftretenden Verspätung informieren. Beträgt die Verspätung von CarLite mehr als 60 Minuten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wobei ihm CarLite die gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen abzüglich den von CarLite bereits geleisteten Zahlungen an den Subunternehmer unverzüglich zurückerstatten wird. Erscheint der Kunde bei Abholung des KFZ nicht, wird CarLite dem Kunden im Falle des Rücktritts 100% abzüglich den von CarLite bereits geleisteten Zahlungen an den Subunternehmer sowie allenfällig bereits von CarLite getätigten Aufwands zurückerstatten.
- Wertsachen: Der Kunde verpflichtet sich, vor Übernahme des KFZ durch CarLite, sämtliche Wertgegenstände, welche nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, aus dem Fahrzeug zu entfernen. CarLite haftet nicht für das Abhandenkommen von Wertgegenständen, welche der Kunde im Auto belassen hat, sofern CarLite nicht zumindest ein grobes Verschulden trifft. Ist der Kunde Unternehmer, so nimmt er zustimmend zur Kenntnis, dass die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB in diesem Zusammenhang abbedungen wird, sodass es dem Kunden obliegt, CarLite ein Verschulden und eine objektive Rechtswidrigkeit nachzuweisen.
- Zulassungsschein, Fahrzeugpapiere: Der Kunde verpflichtet sich, CarLite bei der Übergabe des KFZ auch den Zulassungsschein zu übergeben. Bei einer etwaigen Polizeikontrolle soll CarLite im Besitz sämtlicher notwendiger KFZ-Dokumente sein. Entsteht CarLite aufgrund unvollständiger Fahrzeugpapiere, mangelhafter oder fehlender Ausstattung des KFZ oder eines nicht verkehrstüchtigen Zustands des KFZ ein Schaden, so wird CarLite diesen Schaden an den Kunden weiterverrechnen.
- Bilddokumentation: CarLite wird im Zuge der Abholung des KFZ eine Bilddokumentation (Foto oder Video) des zu übernehmenden KFZ anfertigen. Diese Maßnahme ist notwendig, um Missverständnisse hinsichtlich allfälliger bereits bestehender Schäden am zu übernehmenden KFZ auszuschließen und entspricht somit einem rechtlichen Interesse von CarLite im Sinne der DSGVO. Zu diesem Zweck wird. CarLite diese Bildaufnahmen bis zur Verjährung drohender Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche speichern. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Vorgehensweise. Der Kunde bestätigt, die gemäß DSGVO vorgeschriebenen Informationen erhalten zu haben bzw. willigt ein, diese bei Abholung des KFZ zu erhalten.
- Übergabeprotokoll: Zwischen CarLite und dem Kunden wird bei der Abholung des KFZ bzw. online ein Übergabeprotokoll erstellt werden, welches allfällige Schäden am Auto kennzeichnet. Der Kunde ist verpflichtet, auf Schäden am Fahrzeug aktiv hinzuweisen und CarLite keinen Schaden oder Mangel am KFZ, insbesondere solche, die die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigten zu verschweigen. Die im Übergabeprotokoll festgehaltenen Schäden gelten als zwischen den Parteien objektiviert. Der Kunde kann sich jedoch in weiterer Folge nicht auf einen abschließenden Charakter der im Übergabeprotokoll festgehaltenen Mängel berufen. Auf dem Übergabeprotokoll werden auch jene Stellen verzeichnet, die aufgrund von z.B. Verschmutzungen am KFZ nicht abschließend auf etwaige Beschädigungen untersucht werden können.
Rückstellung des KFZ
- Zeitraum: Der Kunde und CarLite vereinbaren einen Zeitraum, innerhalb dessen das übernommene KFZ zurückzustellen ist. Der Kunde nimmt jedoch zustimmend zur Kenntnis, dass die exakte Dauer der Arbeiten beim allenfalls beauftragten Subunternehmer bzw. die von CarLite selbst vorzunehmenden Dienstleistungen nicht in allen Fällen mit ausreichender Bestimmtheit vereinbart bzw. vorhergesehen werden kann, und es auch im innerstädtischen Verkehr zu unvorhersehbaren Verzögerungen und Verspätungen kommen kann.
- Tatsächliche Rückstellung: CarLite wird sich bemühen, vereinbarte Termine zur Rückstellung des KFZ einzuhalten. Treten aber unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine verunmöglichen, so wird CarLite einen neuen Termin für die Leistung / Rückstellung dem Kunden nennen. Über den voraussichtlichen Zeitpunkt der tatsächlichen Rückstellung des KFZ und über Verzögerungen wird CarLite den Kunden per E-Mail, SMS oder telefonisch rechtzeitig unterrichten. Der Kunde erklärt auf Ersatzansprüche zu verzichten, soweit die Verzögerung nicht auf grob schuldhaftes oder vorsätzliches Verhalten von CarLite zurückzuführen ist. Die Höhe des Ersatzanspruches ist mit der Höhe des für die Dienstleistung vereinbarten Entgelts beschränkt.
- Persönliche Anwesenheit des Kunden: Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, bei der Rückstellung des KFZ zum vereinbarten oder gemäß Punkt 8.2 genannten Übergabetermin, persönlich anwesend zu sein.
- Übergabeprotokoll: CarLite und der Kunde werden auch bei Rückstellung ein Übergabeprotokoll unterfertigen. Der Kunde hat bei Rückstellung des KFZ das KFZ zu untersuchen und etwaige Schäden bzw. Mängel an der erbrachten Dienstleistung unmittelbar zu rügen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
- Bilddokumentation: CarLite wird bei Rückstellung des KFZ Bildaufnahmen vom KFZ machen, um Missverständnisse hinsichtlich allfälliger Beschädigungen des KFZ auszuschließen. CarLite wird diese Bildaufnahmen bis zur Verjährung drohender Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche speichern. Es gilt hinsichtlich der Bestimmungen der DSGVO und der Speicherdauer Punkt 7.4 sinngemäß.
- Keine persönliche Anwesenheit des Kunden: Sollte der Kunde dies wünschen, so wird CarLite das KFZ an einem vom Kunden genannten Ort abstellen und die Schlüssel an einem vom Kunden genannten Ort auf Gefahr und Kosten des Kunden hinterlegen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass CarLite auch in diesem Fall eine Bilddokumentation des KFZ erstellen wird, um Missverständnisse hinsichtlich allfälliger Beschädigungen des KFZ auszuschließen. Die Information gemäß Art 13 DSGVO wird CarLite dem Kunden in diesem Fall elektronisch übermitteln. CarLite wird diese Bildaufnahmen bis zur Verjährung drohender Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche speichern. Ein Übergabeprotokoll entfällt in diesem Fall. Der Kunde ist aber verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel an der erbrachten Dienstleistung am KFZ innerhalb dreier Werktage zu rügen.
- Garagierungspauschale: Sollte der Kunde CarLite keine Anweisung gemäß Punkt 8.6 erteilen und zu einem vereinbarten oder von CarLite gemäß Punkt 8.2 genannten Rückstellungstermin nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, so wird CarLite Garagierungskosten in Höhe von zumindest EUR 50,- pro Tag zzgl. der tatsächlich anfallenden Stellplatzkosten verrechnen und dem Kunden den Aufenthaltsort des Fahrzeuges mitteilen. Der Kunde hat sich zwecks Vereinbarung eines Termins zur Übergabe der Schlüssel und Fahrzeugpapiere mit CarLite in Verbindung zu setzen (siehe Punkt 1.3). Die Garagierung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Autoreinigungsservice
- Dienstleistung: CarLite bietet im Rahmen des Autoreinigungsservice eine verkehrsübliche Autoreinigung an. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der geschuldete Sauberkeitsgrad sich ausschließlich an der Verkehrsüblichkeit orientiert. Der Kunde akzeptiert, dass im Rahmen einer verkehrsüblichen Autoreinigung nicht jeder Fleck entfernt werden kann.
Hol- & Bring-Service
- Dienstleistung: CarLite bietet im Rahmen des Hol- & Bring-Service an, das KFZ des Kunden zu einer Autowerkstatt zu bringen und es anschließend wieder an den Kunden zurückzustellen. Dabei bleibt der Kunde bei der Auswahl der gewünschten Werkstätte und deren Beauftragung vollständig unabhängig. Termin, Art und Umfang der Leistung und etwaige nachträglich hervorkommende Abweichungen / Ergänzungen der ursprünglich vereinbarten Leistung der Werkstätte werden ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und der von ihm kontaktierten und in eigenem Namen und auf eigene Rechnung beauftragten KFZ-Werkstätte vereinbart.
- Zusatzdienst – Bezahlung: Sofern der Kunde dies wünscht, ist CarLite bereit, die Zahlung bei der Werkstätte für den Kunden zu übernehmen. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass CarLite jedoch für die Höhe des in Rechnung gestellten Betrages nicht verantwortlich ist, nicht verpflichtet ist, die Rechnung auf Richtigkeit und die darin aufgezählten Leistungen auf Richtigkeit und Erfüllung zu überprüfen und gegenüber der Werkstätte auch keinerlei Reklamationen für den Kunden durchführen wird. Zahlt CarLite auf Wunsch des Kunden die auf den Namen des Kunden ausgestellte Rechnung des Kunden bei der KFZ-Werkstätte, so wird CarLite dem Kunden diesen Betrag unter Beischluss der von der KFZ-Werkstätte ausgestellten Rechnung als Barauslage in Rechnung stellen und hat der Kunde CarLite den gesamten gezahlten Betrag ohne Abzug zu erstatten. Es bleibt Aufgabe des Kunden und ihm – vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen KFZ-Werkstätte und Kunden –unbenommen, sich anschließend mit der KFZ-Werkstätte in Verbindung zu setzen um allfällige Reklamationen anzubringen. CarLite wird die KFZ-Werkstätte bei Bezahlen der Rechnung mündlich darauf hinweisen, dass die Bezahlung der Rechnung durch CarLite kein Anerkenntnis hinsichtlich der Notwendigkeit einer vonseiten der KFZ-Werkstätte vorgenommenen Leistung oder die Angemessenheit eines vonseiten der KFZ-Werkstätte vorgeschriebenen Preises und keinen Verzicht des Kunden auf etwaige Einreden darstellt und CarLite die Forderung der KFZ-Werkstätte gegen den Kunden auch nicht einlöst oder sonst übertragen haben möchte, sondern die Zahlung für den Kunden und unter Vorbehalt erfolgt.
- Zusatzdienst – Verzicht auf Einreden: Sofern der Kunde den Zusatzdienst gemäß Punkt 10.2 beauftragt hat, verzichtet er gegenüber CarLite auf die Einrede, dass eine bestimmte Leistung der KFZ-Werkstätte nicht vereinbart war sowie auf die Einrede, dass eine bestimmte Leistung der KFZ-Werkstätte nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder vonseiten der KFZ-Werkstätte ein überhöhter Betrag verrechnet wurde.
Zahlungsmodalitäten, Aufrechnungsverbot
- Zahlungsarten: Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
- Haftungsausschluss – fehlerhafte Zahlungen: CarLite haftet nicht für nicht erfolgte, fehlerhafte oder verspätete Ausführung von Zahlungsvorgängen. Sollte es im Rahmen einer Zahlung über ein online zur Verfügung stehendes Zahlungsmittel zu Abbuchungen am Konto des Kunden kommen, der Betrag jedoch nicht bei CarLite eingehen, oder sollten im Rahmen einer online durchgeführten Zahlung sonst Unregelmäßigkeiten auftreten, so wird CarLite den Kunden an den von ihm beim Bezahlvorgang ausgewählten Zahlungsdienstleister bzw. an seine Hausbank verweisen. Eine Zahlung gilt erst dann als schuldbefreiend, wenn der vom Kunden angewiesene Betrag auf dem Konto von CarLite eingeht.
- Barzahlung – Kartenzahlung: Ist die Online-Bezahlung nicht möglich, hat der Kunde die Möglichkeit nach der Erbringung der Dienstleistung in bar oder per Karte zu bezahlen.
- Zahlungsdienstleister: Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal oder Stripe, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen zusätzlich zu den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Aufrechnung: Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von CarLite anerkannt sind. Die von CarLite für den Kunden getätigten Barauslagen sind jedenfalls von der Aufrechnung ausgeschlossen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
Verzugsfolgen
- Gegenüber Verbrauchern gelten Verzugszinsen in Höhe von 6% per anno als vereinbart.
Gegenüber Unternehmern gelten Verzugszinsen in Höhe von 10% per anno als vereinbart.
- Gegenüber Verbrauchern gelten Verzugszinsen in Höhe von 6% per anno als vereinbart.
Zurückbehaltungsrecht
- CarLite weist auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht der §§ 471 ABGB und 369 UGB hin. Spätestens im Zeitpunkt der Zurückstellung des Fahrzeuges muss der Kunde sämtliche offenen Beträge gezahlt haben. Widrigenfalls wird CarLite das Fahrzeug nicht herausgeben und findet für diesen Fall Punkt 8.7 Anwendung.
Gewährleistung und Garantie
- Dienstleistungsvertrag: CarLite schuldet ausschließlich sorgfältiges Bemühen, ein bestimmter Erfolg ist nicht Vertragsgegenstand. Der zwischen CarLite und dem Kunden abgeschlossene Vertrag ist ein entgeltlicher Dienstleistungsvertrag, das Gewährleistungsrecht findet keine Anwendung.
- Verbraucher: Sollten die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen, so ist CarLite gegenüber Verbrauchern zur Gewährleistung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
- Unternehmer: Sollten die gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen und ist der Kunde Unternehmer, so ist er verpflichtet, einen allfälligen Mangel im Rahmen gemeinsamen Begutachtung bei der Retournierung des KFZ bzw. gemäß Punkt 8.6 binnen dreier Werktage zu rügen. Nachträglich erhobene Mängelrügen sind verfristet. Der Kunde hat im Falle eines berechtigt geltend gemachten Mangels ausschließlich Anspruch auf Verbesserung, die Behelfe des Austausches, der Preisminderung und der Wandlung sind ausgeschlossen.
- Keine Garantie: Eine Garantie in welcher Form auch immer wird von CarLite nicht übernommen. Es gilt – soweit anwendbar und nicht wirksam abbedungen – ausschließlich das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Irrtum, Laesio enormis
- Unternehmer: Ist der Kunde Unternehmer, so wird die Geltendmachung eines ihm unterlaufenden Irrtums oder der Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes ausgeschlossen. Der Kunde erklärt mit Abschluss des Vertrages, den wahren Wert der von CarLite angebotenen Dienstleistung zu kennen, die Leistung von CarLite auch zu einem außerordentlichen Wert zu übernehmen und auf sämtliche Rechte aus dem Rechtsinstitut der Verkürzung über die Hälfte zu verzichten
- Verbraucher: Der Kunde erklärt, den wahren Wert der von CarLite angebotenen Dienstleistung zu kennen und die Leistung von CarLite auch zu einem außerordentlichen Wert zu übernehmen.
Haftung von CarLite
- Haftungsausschluss: Für eine Haftung von CarLite für Ersatz von erlittenen Schädigungen gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
- CarLite haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Auf Schadenersatzansprüche sind Versicherungsleistungen gegenüber dem Kunden, auch, wenn deren Geltendmachung oder Verfolgung unterbleibt, anzurechnen. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung der Höhe nach auf die Höhe der Deckungssumme der Versicherung von CarLite beschränkt.
- CarLite haftet nicht für Schäden, die schuldhaft von Dritten verursacht werden.
- Ist der Kunde Unternehmer, haftet CarLite nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Insbesondere haftet der Unternehmer nicht für Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten entstehen, so etwa für die Verletzung von nebenvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten.
- Ferner haftet CarLite für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet CarLite jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. CarLite haftet gegenüber Verbrauchern nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- Rügepflicht: CarLite haftet nicht für Schädigungen, welche vonseiten des Kunden nicht entweder im Rahmen der Retournierung des Fahrzeuges, oder bei einer Retournierung des Fahrzeuges gemäß Punkt 8.6 binnen dreier Werktage gegenüber CarLite gerügt werden.
- Personenschäden: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen, Vertretern: Soweit die Haftung von CarLite ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von CarLite.
- Wertsachen: Aus systematischen Gründen wird an dieser Stelle auch noch einmal auf Punkt 7.2 dieser AGB hingewiesen.
- Haftungsausschluss: Für eine Haftung von CarLite für Ersatz von erlittenen Schädigungen gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
Speicherung des Vertragstextes
- Der Kunde kann den Vertragstext nach Erhalt der Auftragsbestätigung ausdrucken, indem er die Auftragsbestätigung ausdruckt.
- CarLite sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der Widerrufsbelehrung und der AGB, welche bereits im Rahmen des Bestellvorgangs gelesen und vereinbart wurden.
- Sofern der Kunde sich auf www.carlite.at registriert hat, kann er nach Durchführung eines Vorgangs zur Identifikation („einloggen“) in seinem Profilbereich die von ihm abgegebenen verbindlichen Angebote sowie die mit CarLite abgeschlossenen Verträge einsehen.
- CarLite speichert darüber hinaus den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
Information des Kunden
- Der Kunde bestätigt durch Abschluss des Vertrages, dass er über nachfolgende Punkte verständlich und eindeutig informiert wurde:
- die einzelnen technischen Schritte, die zu seiner Vertragserklärung und zum Vertragsabschluss führen;
- den Umstand, dass der Vertragstext von CarLite gespeichert wird, sowie den Zugang zum Vertragstext;
- die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung;
- die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen kann.
- Der Kunde bestätigt durch Abschluss des Vertrages, dass er über nachfolgende Punkte verständlich und eindeutig informiert wurde:
Datenschutz
- Die Datenschutzerklärung von CarLite ist unter www.carlite.at/wp-contentschutz abrufbar und kann als PDF-Datei heruntergeladen und gespeichert werden.
Schlussbestimmungen
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zu einer Kontaktaufnahme nur jene Daten verwendet werden können, die CarLite vom Kunden im Rahmen der Bestellung bekannt gegeben werden. Hat der Kunde CarLite eine Änderung seiner Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer nicht bekanntgegeben, so gelten von CarLite vorgenommene Zustellungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer als wirksam.
- Für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen CarLite und dem Kunden, sowie Streitigkeiten über das Zustandekommen und die Gültigkeit von Vertragsverhältnissen zwischen CarLite und dem Kunden gilt ausschließlich – sofern nicht verbraucherschutzrechtliche Regelungen zwingend etwas anderes vorsehen – das sachlich zuständige Gericht für Wien, Bezirk Innere Stadt, als vereinbart.
- Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis gelangt österreichisches Sachrecht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.
- Änderungen oder Ergänzungen des zwischen CarLite und dem Kunden abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail oder SMS genügt), soweit nicht im Vertrag oder in diesen AGB etwas anderes vereinbart ist.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB rechtlich unwirksam oder undurchführbar sein, vereinbaren die Parteien, dass an Stelle dieser Bestimmung jene Bestimmung rückt, welche der unwirksamen Bestimmung in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am ehesten entspricht und rechtlich wirksam bzw. durchführbar ist. CarLite und der Kunde bekräftigen, dass die Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB – gleichgültig ob wirksam und durchführbar – ihrem jeweiligen Parteiwillen entsprechen.
- Verträge zwischen CarLite und dem Kunden können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
Gültigkeitsdatum: 01.08.2021